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TradersBest.com / EU-Anleger können weiterhin mit britischen Aktien handeln

EU-Anleger können weiterhin mit britischen Aktien handeln

Zwar ist das Vereinigte Königreich bereits seit diesem Jahr kein Mitglied der Europäischen Union mehr, trotzdem gilt bis Jahresende noch eine Übergangsregelung. Sollte es den Briten und der EU allerdings bis Ende Dezember 2020 nicht gelingen, eine Einigung über die künftigen Beziehungen zu finden, droht, vielleicht aufgrund des Brexit EU-Deal Scheiterns aufgrund der Fischerei Lobby, endgültig ein harter Brexit. Auch für den Anleger würden sich in diesem Fall einige Dinge ändern.
Umso wichtiger ist es daher, dass die europäische Finanzaufsichtsbehörde (ESMA) nunmehr die folgende Übergangsregelung bekannt gegeben hat: Auch nach einem harten Brexit dürfen EU-Anleger (übergangsweise) weiterhin in London gelistete Aktien handeln. Allerdings gilt dies nur für solche Unternehmen, die doppelt gelistet sind. Ein Beispiel ist hier TUI: Die Aktien des Reisekonzerns werden sowohl in Deutschland, als auch im Vereinigen Königreich gehandelt. Das Gleiche gilt auch für die IAG Holding: Das ist die Dachgesellschaft der beiden Fluglinien Iberia und British Airways.
Dank der ESMA Regelung können die genannten Unternehmen aufatmen. Das gilt auch für EU-Anleger, die Aktien von diesen Firmen im Depot haben.
Nach den EU-Gesetzen dürfen europäische Anleger nämlich Wertpapiere nur an solchen Börsen handeln, die von der Europäischen Union als gleichwertig eingestuft werden. Nach einem harten Brexit wird die Börse in London diesen Status aller Voraussicht nach verlieren.
Wichtig ist außerdem, dass die Übergangsregelung nur für solche Aktien gilt, die in Britischen Pfund (GBP) gehandelt werden. Die Ryanair Aktie wird beispielsweise in Euro notiert, weshalb die Regelung für sie nicht gilt. Überhaupt betrifft die Entscheidung der ESMA nur rund 50 Unternehmen.
Damit die Regelung der ESMA in Kraft treten kann, muss auch noch die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority) zustimmen. Dies gilt allerdings als reine Formsache. Bereits im letzten Jahr hatten die beiden Behörden eine ähnliche Regelung getroffen. Denn bereits damals sah es so aus, als ob es zu einem harten Brexit kommen würde.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die EU und das Vereinigte Königreich ihre weitere Zusammenarbeit in Zukunft gestalten werden. So strebt zum Beispiel die britische Regierung an, die Märkte zu deregulieren. Damit möchte sich das Land einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Außerdem ist damit zu rechnen, dass die Steuern gesenkt werden. So erhofft sich zum Beispiel der britische Premierminister Boris Johnson, dass das Vereinigte Königreich als Steueroase viele Investoren anlocken kann.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Europäische Union dies nicht tatenlos hinnehmen wird. Vielmehr muss man von einer weiteren Konfrontation ausgehen. Für EU-Anleger dürfte es daher in Zukunft schwieriger werden, in London zu investieren.
Nach wie vor möglich sollte allerdings der Handel bei einem CFD Broker sein. Denn dort kann man mit den verschiedensten Basiswerten aus der ganzen Welt auf einem einzigen Handelskonto handeln. Dazu zählen sowohl deutsche und britische Aktien, als auch Aktienindices wie der DAX oder der britische FTSE.
Um einen guten CFD Broker zu finden, bietet es sich an, unseren Broker Vergleich zu nutzen. Denn damit findet man im Handumdrehen einen passenden Anbieter. Wer möchte, kann sich auch ein kostenloses Demokonto erstellen. Damit kann man den Börsenhandel ohne Risiko kennenlernen.

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