Nunmehr ist es also offiziell: Ab dem 2. November gilt in Deutschland ein neuer Lockdown. Eigentlich wollte die Politik diese Situation so lange wie möglich vermeiden. Aufgrund der ansteigenden Coronazahlen macht Deutschland allerdings ab nächster Woche wieder „dicht“. Für die Wirtschaft sind dies natürlich katastrophale Nachrichten. Es ist daher erfreulich, dass nunmehr in Deutschland zum ersten Mal Umsatzeinbußen vom Staat ersetzt werden sollen.
So möchte die Bundesregierung den vom Lockdown betroffenen Unternehmen bis zu 75 % ihres Umsatzes ersetzen. Als Vergleichsmaßstab wird dabei der Umsatz des vergangenen Novembers im Jahr 2019 herangezogen. Wenn daher zum Beispiel ein Gastwirt letztes Jahr im November einen Umsatz von 20.000 Euro erzielt hat, so kann er nunmehr mit Hilfen vom Staat in Höhe von 15.000 Euro rechnen.
Wenn man bedenkt, dass der Gastwirt aufgrund der aktuellen Lage in diesem Monat aller Voraussicht nach deutlich weniger Umsätze erzielt hätte, als im letzten Jahr, so scheint dies eine sehr faire Regelung zu sein. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern erhalten dabei 75 %. Größere Firmen können maximal 70 % des vorangegangenen Umsatzes bekommen.
Wie man sieht, bemüht sich die Regierung, die Folgen des erneuten Lockdowns abzumildern. Die Kosten für die geplanten Hilfen sollen 8 bis 10 Milliarden Euro betragen. Dazu wird auf einen bereits existierenden Topf für Überbrückungshilfen zurückgegriffen: Dieser hat ein Volumen von 25 Milliarden Euro, wovon bis dato aber nur 2 Milliarden Euro abgerufen wurden.
Da es sich bei der Ersetzung des Umsatzes um eine Art Schadenersatz handelt, müssen die Hilfen später nicht zurückgezahlt werden. Interessant ist auch die Frage, was mit denjenigen Unternehmen passiert, die im letzten Jahr noch nicht existiert haben. So hat Kanzleramtsminister Helge Braun bestätigt, dass diese Unternehmen nicht von der aktuellen Regelung profitieren können. Vielmehr sei geplant, für die betroffenen Firmen eine Sonderregelung zu schaffen.
Betroffen werden vom neuen Lockdown vor allem Gastronomiebetriebe, Hotels, Bars, Theater, Kinos, Fitnessstudios, Kosmetikstudios und weitere Freizeiteinrichtungen sein. Der Lockdown ist dabei zunächst bis Ende November geplant. Sodann wird es wahrscheinlich von den Coronazahlen abhängen, ob sich die Situation in Deutschland wieder halbwegs normalisieren kann.
Für den Anleger und Trader bedeuten die geplanten Nothilfen vor allem das Folgende: Der Staat wird aller Voraussicht nach auch in Zukunft alles unternehmen, um den Auswirkungen der Coronapandemie entgegenzuwirken. Auch die
EZB versucht mit allen Mitteln die Auswirkungen der Corona Krise zu bekämpfen. Gesehen hat man dies zum Beispiel auch schon bei der Rettung der Lufthansa oder der TUI.
Auf längere Sicht sollte daher auch der DAX wieder zulegen können. Für langfristig orientierte Anleger und Trader können sich daher in der aktuellen Korrektur lukrative Chance für Einstiege ergeben. Um mit Aktien und Aktienindices wie dem DAX zu handeln, bietet es sich an, ein Handelskonto bei einem CFD Broker zu eröffnen.
So hat man dort auch die Möglichkeit, den Börsenhandel im Rahmen von einem kostenlosen Demokonto kennenzulernen. Da man während der Demophase nur mit virtuellem Kapital handelt, besteht keinerlei Risiko. Um einen guten Broker für den CFD Handel zu finden, kann man zum Beispiel auch unseren Broker Vergleich nutzen.
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
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