In den vergangenen Monaten und Jahren haben viele Privatanleger die Kryptowährungen für sich entdeckt. Woran jedoch nur die wenigsten Investoren bereits beim Start denken, sind die Steuern bei Kryptowährungen. Auch wenn es am regulatorischen Rahmen hier und da in Deutschland noch fehlt, mangelt es nicht an steuerlichen Vorgaben für den digitalen Handel. Der Artikel im Folgenden klärt auf, welche Steuern bei Kryptowährungen anfallen, welche Freigrenzen es gibt und was Anleger zusätzlich beachten müssen.
Beim Finanzhandel im klassischen Sinne handelt es sich aus steuerlicher Sicht um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass in der Regel nur die sogenannte Abgeltungssteuer fällig wird. Kryptowährungen fallen jedoch rechtlich gesehen nicht in den Bereich der Kapitalanlagen oder Fremdwährungen. Stattdessen handelt es sich bei diesen um sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Für Anleger bedeutet dies, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommenssteuer unterliegen. Wie hoch diese also tatsächlich ausfallen, ist vom individuellen Steuersatz jedes Anlegers abhängig.
Ein weiterer Unterschied zu klassischen Anlagen: Die Anleger müssen die Steuern bei Kryptowährungen selbst versteuern. Beim Aktienhandel etwa wird dies mit der Abgeltungssteuer von den Banken übernommen. Viele Broker und Exchanges unterstützen Ihre Anleger aber mittlerweile rund um die Steuer ein wenig. So zeigen zum Beispiel unsere Bitvavo Erfahrungen, dass der relevante Wert des Vermögens für die Steuererklärung hier passgenau zum 1. Januar im Portfolio-Saldo angezeigt. Kompliziertes Zusammenrechnend und Ermitteln entfällt damit.
Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit den Kryptowährungen und Steuern ist die sogenannte Spekulationsfrist. Diese beträgt beim Handel mit Krypto-Coins 365 Tage. Konkret sagt diese Frist aus, dass Gewinne durch einen Verkauf innerhalb der ersten 365 Tage regulär versteuert werden müssen. In diesem Fall handelt es sich um sogenannte Spekulationsgewinne. Wer hingegen seine Tokens vor dem Verkauf länger als 365 Tage hält, muss keine Steuern auf die Gewinne zahlen.
Etwas anders verhält es sich, wenn auf das sogenannte Krypto-Staking gesetzt wird. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, um mit den eigenen Kryptowährungen eine Dividende zu erhalten. Werden die Kryptos für das Staking genutzt, verlängert sich die Spekulationsfrist auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Es gibt in der Politik aber bereits leichte Tendenzen dahin, diese Spekulationsfrist abzuschaffen.
Für die Ermittlung der Steuern lohnt es sich auch in Anbetracht der Spekulationsfrist, auf die sogenannte „First-in-first-out“-Methode zurückzugreifen. Gemäß dieser wird angenommen, dass zuerst erworbene Coins auch zuerst wieder verkauft werden. Dieser Weg hilft also bei der Ermittlung der jeweiligen Coin-Bestände und ihrer Relevanz für die Steuererklärung. Andernfalls könnte es gerade beim Kauf und Handel mit mehreren Kryptowährungen schnell sehr kompliziert werden.
Unbedingt beschäftigen sollten sich Anleger rund um die Steuern bei Kryptowährungen zudem mit der persönlichen Freigrenze. Für Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt in Deutschland immerhin eine Freigrenze von 600 Euro. Nur wenn die Summe der Veräußerungsgewinne über dieser Freigrenze liegt, werden Steuern erhoben. Ein wenig Vorsicht ist hier jedoch geboten, da als private Veräußerungen nicht nur Handelsgeschäfte an den Finanzmärkten bezeichnet werden können. Wer etwa einen gebrauchten Fernseher für 600 Euro verkauft, hat diese Freigrenze bereits vollständig ausgeschöpft.
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
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